24 Juni 2021
Eine Revision der Vollzugshilfe (früher auch Handbuch genannt) ist nötig geworden, da in der Zwischenzeit Normen entwickelt wurden, an denen sich die Vollzugshilfe nun orientiert.
Beitrag: 24.6.2021, BAFU
Kontakt: philipp.hallauer@bafu.admin.ch; simone.kraehenbuehl@bafu.admin.ch
Beim Umschlag und Betanken von Benzin ist die Freisetzung von Benzindämpfen gemäss den Vorgaben der Luftreinhalte-Verordnung zu begrenzen. Die Vollzugshilfe Tankstellen dient als Hilfsmittel zur Vereinheitlichung und zur Vereinfachung des Vollzugs.
Eine Revision der Vollzugshilfe (früher auch Handbuch genannt) ist nötig geworden, da in der Zwischenzeit Normen entwickelt wurden, an denen sich die Vollzugshilfe nun orientiert. So gilt ein Gasrückführsystem als ordnungsgemäss installiert, wenn es die entsprechende Norm erfüllt. Ebenso werden nicht mehr einzelne Messgeräte, sondern die Anforderungen gemäss der Norm aufgeführt.
Die Vollzugshilfe ist ab sofort in Kraft und kann von der Webseite des BAFU heruntergeladen werden.
Um eine möglichst reibungslose Umstellung gewährleisten zu können, haben das Tankstellen-Inspektorat des AGVS und das BAFU in Absprache mit der Cercl’Air Arbeitsgruppe Tankstellen Folgendes beschlossen: