Cercl'Air

Schweizerische Gesellschaft der Lufthygiene-Fachleute

08 Aug. 2022

Publikation der Listen zugelassener Messfirmen und behördlicher Messfachstellen

Seit 2019 müssen Messfirmen, die Emissionsmessungen nach kantonalen Vorgaben gemäss Artikel 13a der Luftreinhalte-Verordnung durchführen, auditiert und zugelassen werden. Ab August 2022 werden die zugelassenen Messfirmen auf der KVU-Website geführt.
Beitrag: 2.08.2022, Geschäftsstelle QSEM
Kontakt: info@qsem.ch

Publikation der Listen zugelassener Messfirmen und behördlicher Messfachstellen

Seit 2019 müssen Messfirmen, die Emissionsmessungen nach kantonalen Vorgaben gemäss Artikel 13a der Luftreinhalte-Verordnung durchführen, auditiert und zugelassen werden. Sämtliche Messfirmen und behördlichen Messfachstellen hatten Gelegenheit, das Zulassungsverfahren zu durchlaufen und einen entsprechenden Entscheid über ihr erfolgreiches Bestehen zu erhalten. Ab August 2022 werden die zugelassenen Messfirmen auf der KVU-Website geführt. Diese Liste ersetzt die Liste der qualifizierten Messfirmen der Luftunion. Neu ist auch die Liste der behördlichen Messfachstellen einsehbar, die das Zulassungsverfahren erfolgreich durchlaufen haben. Aus formalrechtlichen Gründen benötigen behördliche Messfachstellen keine Zulassung. Die Liste hat rein informativen Charakter.

Beitrag: 2.08.2022, Geschäftsstelle QSEM

Kontakt: info@qsem.ch

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