Cercl'Air

Schweizerische Gesellschaft der Lufthygiene-Fachleute

08 Okt. 2026

Entwurf Cercl’Air-Empfehlung Nr. 36: Vollzug Mindestabstand bei Tierhaltungsanlagen

Die KVU hat am 22. Mai 2026 den Entwurf zur Kenntnis genommen. Dieser wurde in den vergangenen Monaten in der Praxis getestet. Für den breiten fachlichen Austausch hat der Cercl`Air Informationsveranstaltungen organisiert. Es wird angestrebt, die Empfehlung im November 2026 mit Anwendung ab 1. Januar 2027 zu verabschieden.
Aktualisierter Beitrag: 13.10.2026
Kontakt: seraina.fankhauser@tg.ch

Die Konferenz der Umweltämter (KVU) beauftragte den Cercl’Air im Herbst 2023, die Vollzugsanwendung der Mindestabstände bei Tierhaltungsanlagen auf Basis von "Agroscope Science" Nr. 59 (AS59) zu klären und eine Vollzugsempfehlung zu Mindestabständen bei Tierhaltungsanlagen auszuarbeiten. Eine Unterarbeitsgruppe der Cercl’Air-Arbeitsgruppe "Landwirtschaft" hat sich dieser Arbeit unter Einbezug des Bundesamts für Umwelt (BAFU) angenommen und mit der Unterstützung der Firma ecolot GmbH den vorliegenden Entwurf der Cercl’Air-Empfehlung Nr. 36 "Vollzug Mindestabstand bei Tierhaltungsanlagen" ausgearbeitet. Ein Exceltool zur Berechnung der Mindestabstände ergänzt das Dokument.

Die AS59 ist an neuere (offene) Stallsysteme angepasst. Diese verursachen in der Regel höhere Emissionen, wodurch sich grössere Mindestabstände ergeben. Gemäss geltender Bundesgerichtspraxis ist die AS59 anzuwenden. Die Kantone haben aber das Recht und die Pflicht, sie auf Richtigkeit zu prüfen. Der vorliegende Entwurf folgt, soweit möglich, der AS59 und begründet Abweichungen. Er eliminiert Unklarheiten, berücksichtigt neuste wissenschaftliche Erkenntnisse und ergänzt für den Vollzug wichtige Inhalte.

Die KVU-Versammlung hat am 22. Mai 2026 den Entwurf der Cercl’Air-Empfehlung zur Kenntnis genommen und erachtet die darin vorgeschlagene Methodik derzeit als fachlich beste und ausgewogenste Grundlage zur Berechnung der Mindestabstände bei Tierhaltungsanlagen. Eine vorgängige Konsultation bei der Schweizerischen Kantonsplanerkonferenz (KPK) und der Konferenz der Landwirtschaftsämter der Schweiz (KOLAS) sicherte die Berücksichtigung raumplanerischer und landwirtschaftlicher Aspekte. Es wird angestrebt, die Empfehlung am 20. November 2026 mit Anwendung ab 1. Januar 2027 zu verabschieden und zu publizieren. Die Zeit bis im Herbst können die kantonalen Vollzugsbehörden, die betroffenen Branchen und weitere interessierte Kreise nutzen, um Wirkungsabschätzungen vorzunehmen und Erfahrungen mit dem Entwurf zu sammeln. Das Ziel ist, ab dem 1. Januar 2027 mit einer breit abgestützten Empfehlung arbeiten zu können. Dies sorgt für erhöhte Rechtssicherheit und Planbarkeit.

Rückmeldungen zum Entwurf der Empfehlung konnten bis am 15. September 2026 schriftlich an den Cercl’Air eingereicht werden. Die Rückmeldungen werden nun in der Arbeitsgruppe Cercl’Air «Mindestabstände» gesichtet und soweit möglich in die Empfehlung eingearbeitet.

Informationsveranstaltungen
Der Cercl’Air hat interessierte Vollzugsfachleute und betroffene Kreise zu zwei Onlineveranstaltungen und zwei Veranstaltungen vor Ort (je Deutsch und Französisch) eingeladen. An diesen Informationsveranstaltungen wurde der neue Empfehlungsentwurf vorgestellt und es wurden Fallbeispiele besprochen.

Die Präsentationen der Onlineveranstaltungen sind als Dokument (pdf) und in Bild und Ton (youtube) einsehbar.

Weitere Informationen
Fragen der Vollzugsbehörden und der Branche wurden in einem FAQ-Dokument (Stand 5.8.2026) beantwortet.

Aktuelle Dokumente: