04 Juni 2026
Die KVU hat am 22. Mai 2026 den Entwurf zur Kenntnis genommen. Dieser wird in den kommenden Monaten in der Praxis getestet. Für den breiten fachlichen Austausch organisiert der Cercl`Air Informationsveranstaltungen. Es wird angestrebt, die Empfehlung im November mit Anwendung ab 1. Januar 2027 zu verabschieden.
Beitrag: 5.6.2026: Cercl'Air
Kontakt: seraina.fankhauser@tg.ch
Die Konferenz der Umweltämter (KVU) beauftragte den Cercl’Air im Herbst 2023, die Vollzugsanwendung der Mindestabstände bei Tierhaltungsanlagen auf Basis von "Agroscope Science" Nr. 59 (AS59) zu klären und eine Vollzugsempfehlung zu Mindestabständen bei Tierhaltungsanlagen auszuarbeiten. Eine Unterarbeitsgruppe der Cercl’Air-Arbeitsgruppe "Landwirtschaft" hat sich dieser Arbeit unter Einbezug des Bundesamts für Umwelt (BAFU) angenommen und mit der Unterstützung der Firma ecolot GmbH den vorliegenden Entwurf der Cercl’Air-Empfehlung Nr. 36 "Vollzug Mindestabstand bei Tierhaltungsanlagen" ausgearbeitet. Ein Exceltool zur Berechnung der Mindestabstände ergänzt das Dokument.
Die AS59 ist an neuere (offene) Stallsysteme angepasst. Diese verursachen in der Regel höhere Emissionen, wodurch sich grössere Mindestabstände ergeben. Gemäss geltender Bundesgerichtspraxis ist die AS59 anzuwenden. Die Kantone haben aber das Recht und die Pflicht, sie auf Richtigkeit zu prüfen. Das vorliegende Dokument folgt, soweit möglich, der AS59 und begründet Abweichungen. Sie eliminiert Unklarheiten, berücksichtigt neuste wissenschaftliche Erkenntnisse und ergänzt für den Vollzug wichtige Inhalte.
Die KVU-Versammlung hat am 22. Mai 2026 den Entwurf der Cercl’Air-Empfehlung zur Kenntnis genommen und erachtet die darin vorgeschlagene Methodik derzeit als fachlich beste und ausgewogenste Grundlage zur Berechnung der Mindestabstände bei Tierhaltungsanlagen. Eine vorgängige Konsultation bei der Schweizerischen Kantonsplanerkonferenz (KPK) und der Konferenz der Landwirtschaftsämter der Schweiz (KOLAS) sicherte die Berücksichtigung raumplanerischer und landwirtschaftlicher Aspekte. Es wird angestrebt, die Empfehlung am 20. November 2026 mit Anwendung ab 1. Januar 2027 zu verabschieden und zu publizieren. Die Zeit bis im Herbst können die kantonalen Vollzugsbehörden, die betroffenen Branchen und weitere interessierte Kreise nutzen, um Wirkungsabschätzungen vorzunehmen und Erfahrungen mit dem Entwurf zu sammeln. Das Ziel ist, ab dem 1. Januar 2027 mit einer breit abgestützten Empfehlung arbeiten zu können. Dies sorgt für erhöhte Rechtssicherheit und Planbarkeit.
Allfällige Rückmeldungen zum Entwurf der Empfehlung können bis am 15. September 2026 schriftlich an den Cercl’Air (Seraina Fankhauser, seraina.fankhauser@tg.ch) gerichtet werden.
Informationsveranstaltungen
Der Cercl’Air lädt interessierte Vollzugsfachleute und weitere betroffene Kreise zu Informationsveranstaltungen zum neuen Empfehlungsentwurf ein. An diesen Informationsveranstaltungen wird das Dokument vorgestellt und es werden einige Fallbeispiele besprochen. Aus zeitlichen Gründen können nur allgemeine Anwendungsfragen geklärt werden.
Die Veranstaltungen finden an folgenden Terminen statt:
Die Anmeldung ist per sofort mittels Umfrage möglich. Anmeldeschluss für die Onlineveranstaltungen ist der 17. Juni, für die Veranstaltungen vor Ort der 21. August. Die angemeldeten Personen erhalten rechtzeitig weitere Informationen zu den Veranstaltungen.