28 Juni 2021
Die teilrevidierte Vollzugshilfe Umweltschutz in der Landwirtschaft präzisiert die ab 1. Januar 2022 gültigen Bestimmungen zu den emissionsmindernden Ausbringverfahren.
Beitrag: 28.6.2021, BAFU
Kontakt: Richard.Ballaman@bafu.admin.ch
Die teilrevidierte Vollzugshilfe Umweltschutz in der Landwirtschaft präzisiert die ab 1. Januar 2022 gültigen Bestimmungen zu den emissionsmindernden Ausbringverfahren. Sie bezeichnet die betroffenen Flächen und Betriebe, definiert die emissionsmindernden Ausbringverfahren und erläutert technisch begründete Ausnahmen.
Die Überarbeitung der Vollzugshilfe durch das BAFU und das BLW erfolgte unter engem Einbezug der KVU und KOLAS, sowie Experten von Agroscope. Die Teilrevision der Vollzugshilfe wird jetzt veröffentlicht, um Klarheit über die Ausgestaltung der neuen Bestimmungen zu schaffen, die ab Januar 2022 gültig sind.