11 Mai 2023
An der Empfehlung wurden kleine Korrekturen vorgenommen, unter anderem bei den Angaben zur Sanierungsfrist bei Feuerungen über 500 kW mit zu kleinem Wärmespeicher.
Neben wenigen Korrekturen an Hyperlinks und Referenzen wurden in Kapitel 4.3 die Angaben zu den Sanierungsfristen bei Feuerungen mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 500 kW mit zu kleinen Wärmespeichern angepasst. Für diese gilt aufgrund der LRV-Revision vom 20.10.2021 eine ordentliche Sanierungsfrist von 5 Jahren.